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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?

    Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen?

    Der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter vertrauliche Informationen an Dritte weitergibt oder Firmeneigentum mutwillig beschädigt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen kann und dass die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eindeutig nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren.

  • Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen?

    Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen, wenn ich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einen finanziellen Schaden verursacht habe? In solchen Fällen könnte Ihr Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Es ist wichtig, dass Sie sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Schadensersatzklage von den spezifischen Umständen des Falls ab.

  • Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Kollision (Naß, Matthias)
    Kollision (Naß, Matthias)

    Kollision , ZEITENWENDE IM INDOPAZIFIK: DER KOLLISIONSKURS ZWISCHEN CHINA UND DEN USA Während die Welt gebannt auf die Ukraine schaut, formiert sich viele tausend Kilometer entfernt ein noch viel größerer Konflikt - China und die USA sind im Indopazifik auf Kollisionskurs. Im neuen Epizentrum der globalisierten Weltwirtschaft entscheidet sich, wer im 21. Jahrhundert tonangebend sein wird, der kapitalistisch-demokratische Westen oder das staatskapitalistisch-autokratische Regime Chinas. Die Insel Taiwan, auf die China Anspruch erhebt, ist der Dominostein, dessen Fall die ganze Sicherheitsarchitektur Asiens zum Einsturz bringen würde. Matthias Naß, der seit vielen Jahrzehnten für die ZEIT über Asien und den Pazifik berichtet, schildert Ursachen und Verlauf des Konflikts und porträtiert eindringlich die beteiligten Akteure und ihre sehr unterschiedlichen Interessen. Das Säbelrasseln im Indopazifik wird immer lauter. US-Kreuzer passieren in regelmäßigen Abständen die Straße von Formosa, chinesische Militäreinheiten bauen künstliche Inseln im Ozean, deren Zweck unmissverständlich ist, und beide Seiten versuchen den Gegner mit gewaltigen Seemanövern einzuschüchtern. Die Anrainerstaaten wie Australien, Japan oder Südkorea werden zunehmend nervös und rücken aus Angst vor dem Machthunger der Volksrepublik China zusammen, während Peking ein dichtes Netz von regionalen Abhängigkeiten webt und in Hongkong schonungslos jene Dominanz ausübt, die es auch für Taiwan anstrebt. Eines ist sicher: Wer aus diesem Ringen als Sieger hervorgeht, der wird der neue globale Hegemon. Im Indopazifik entscheidet sich, wer im 21. Jahrhundert die weltpolitische Vorherrschaft ausübt Für den Westen stehen die fundamentalsten Freiheiten auf dem Spiel Matthias Naß über die größte machtpolitische Herausforderung unserer Zeit , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20230824, Produktform: Leinen, Autoren: Naß, Matthias, Seitenzahl/Blattzahl: 282, Abbildungen: mit 22 Abbildungen und 2 Karten, Keyword: 21. Jahrhundert; Asien; Australien; Autokratie; Hegemon; Hongkong; Indonesien; Japan; Konflikt; Macht; Machthunger; Ostasien; Säbelrasseln; Seemanöver; Sicherheit; Sicherheitsarchitektur; Staatskapitalismus; Straße von Formosa; Taiwan; Volksrepublik; Weltwirtschaft; Westen; Xi Jinping; ZEIT, Fachschema: China / Politik, Zeitgeschichte, Recht~USA / Politik, Zeitgeschichte, Recht~Diplomatie - Diplomat~International (Politik)~Geopolitik, Fachkategorie: Geopolitik, Region: China~Vereinigte Staaten von Amerika, USA, Warengruppe: HC/Politikwissenschaft/Soziologie/Populäre Darst., Fachkategorie: Diplomatie, Thema: Auseinandersetzen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 216, Breite: 141, Höhe: 25, Gewicht: 458, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0300, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2928257

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  • Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
    Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)

    Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
    Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation

    Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Die optometrische Untersuchung
    Die optometrische Untersuchung

    Die optometrische Untersuchung , Alle relevanten Verfahren der optometrischen Untersuchung - Konkrete Anleitungen zur praktischen Methodendurchführung inkl. Dokumentation - Moderne Gestaltung mit Merksätzen, Praxistipps, Infoboxen, Flussdiagrammen, zahlreichen Fallbeispielen und vielen anschaulichen Abbildungen - Hilfreich für die Weiterbildung in der Augenheilkunde - Abgestimmt auf die Lehrpläne für das Studium der Augenoptik/Optometrie - Alle Kapitel mit abschließender Zusammenfassung und Multiple-Choice-Fragen Jederzeit zugreifen: Der Inhalt des Buches steht Ihnen ohne weitere Kosten digital in der Wissensplattform eRef zur Verfügung (Zugangscode im Buch). Mit der kostenlosen eRef App haben Sie zahlreiche Inhalte auch offline immer griffbereit. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?

    Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.

  • Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?

    Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.

  • Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen?

    Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen? Ja, unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen, um sicherzustellen, dass ein Mitarbeiter in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Gesundheit des Mitarbeiters die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden könnte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber die Privatsphäre des Mitarbeiters respektieren und die ärztlichen Informationen vertraulich behandeln muss. Darüber hinaus sollte eine ärztliche Untersuchung nur dann verlangt werden, wenn es keine weniger einschneidenden Maßnahmen gibt, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu überprüfen.

  • Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen?

    Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen? Ja, in bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen, wenn dies aus arbeitsrechtlichen Gründen erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Gesundheit des Arbeitnehmers die sichere Ausübung seiner Tätigkeit beeinträchtigen könnte. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen steht und die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektiert wird. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers einholt und transparent über den Grund für die Untersuchung informiert.

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